Wenn möglich sollten Sie auf ein (zusätzliches) Auto verzichten. Denn selbst bei der Produktion und während des Lebenszyklus des umweltfreundlichsten E-Autos werden aktuell noch etliche Tonnen CO2 ausgestoßen.
Eine weitere gute Möglichkeit an Informationen zu kommen, bietet die persönliche und unabhängige Beratung der Energieagentur Ebersberg-München.
Einen umfassenden Überblick gibt es in diesem Video.
Weitere Informationen finden Sie in den Mythen und Fakten.
Strecke | Wie oft? | zu beachten |
Unter 70% Reichweite | Egal | unproblematisch |
Unter 175% Reichweite | Max. einmal pro Monat | 1 Ladestopp einrechnen |
Mehrfach im Monat | Schnellladefähigkeit berücksichtigen | |
Größere Entfernung | 3-4 mal im Jahr (Urlaub) | Schnellladefähigkeit berücksichtigen oder alternatives Verkehrsmittel/Mietwagen |
Öfter | Schnellladefähigkeit berücksichtigen |
Grundsätzlich ist auch das Laden an einer normalen Schuko-Haushaltssteckdose möglich. Für das regelmäßige Laden müssen aber Vorkehrungen getroffen werden. Verzichten Sie in jedem Fall auf Verlängerungskabel – bei Schäden, z.B. durch Brand, werden viele Versicherungen dann nicht zahlen. Mehr Informationen hier…
Die nachträgliche Installation einer Lademöglichkeit in Sammelgaragen (z. B. in Wohnanlagen) kann aufwändiger sein. Zum einen sind die zu verlegenden Kabelstrecken normalerweise länger, da die Entfernung zum Stromanschluss weiter ist. Zum anderen muss bei Mietern der Vermieter (Eigentümer) oder auch die Eigentümergemeinschaft mit eingebunden werden. Immerhin gibt es seit dem 1.12.2020 eine „Anspruch“ auf Genehmigung. Alle Ladeeinrichtungen müssen unabhängig von der Leistung beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie hier…
Die Förderung des Bundes (BAFA) wurde 2023 beendet.
Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall erst die Förderung beantragen und auf die Förderzusage warten, bevor ein Auftrag zur Installation erteilt wird!