Fördergegenstand
Einmalige Bonuszahlung beim Umstieg auf 100 % Ökostrom für die Versorgung des gesamten Wohngebäudes bzw. aller Wohn- und Gewerbeeinheiten bei privaten Wohngebäuden.
Antragsberechtigte
Privatpersonen (Eigentümer, Mieter), WEG, Gewerbetreibende.
Fördervoraussetzungen
100 % Ökostrom, dieser muss mindestens 36 Monate ohne Unterbrechung von demselben Lieferanten bezogen werden. Die Haltedauer von 36 Monaten beginnt mit dem Datum der Auszahlung des Förderbetrages.
Achtung: Wenn die Stromversorgung durch eine PV-Anlage unterstützt wird, ist eine Förderung nicht möglich, da laut Gemeinde die Stromversorgung zu 100% aus Ökostrom durch Fremdbezug / Netzbezug erfolgen muss.
Umfang und Höhe der Förderung
150 €
Sonstige Förderbestimmungen
Als Ökostrom gilt Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Der Nachweis erfolgt durch ein geeignetes Zertifikat (z.B. OK Power, Grüner Strom Label) des Ökostromprodukts.
Die Bonuszahlung wird nur einmalig je Antrag, Gebäude und Wohneinheit gewährt und erfolgt nur, wenn der Ökostrom zu 100 % von einem Energieversorgungsunternehmen bezogen wird. Wärmestrom wird nicht gefördert.
Bei Antragstellung einzureichende Unterlagen
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Nachweis des Energieversorgungsunternehmens über die Lieferung von 100 % Ökostrom.
Antragsformular: https://www.neubiberg.de/ceasy/resource/?id=2023&download=1
Richtlinienkatalog: https://www.neubiberg.de/ceasy/resource/?id=2057&download=1