Für die Installation von Solarthermieanlagen auf Bestandswohngebäuden gibt es Fördermöglichkeiten durch den Bund (BAFA) auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG-EM).
Auch hier ist wichtig: Ein Antrag muss immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem/der Installateur*in beim BAFA eingegangen sein. Spätere Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
Die Installation einer Solarthermieanlage wird mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Wird eine neue Anlage eingebaut, die Solarthermie mit anderen erneuerbaren Energien kombiniert – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe – werden 35% für die ganze Anlage gefördert, bzw. 45%, wenn die ursprüngliche Heizung eine Ölheizung war.
Zu den genannten Fördersätzen kommen 5 weitere Prozente hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist, sofern der/die zuständige Berater*in in der Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen ist.
Zusätzlich bezuschusst die BAFA die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Ihre Solarthermie-Installation mit mit 50%, wenn Sie von einem zugelassenen Energieberater begleitet, z.B. durch die Energieagentur Ebersberg-München.
Es gibt ein paar Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA, mit denen Sie sich vertraut machen müssen, z.B. müssen die Kollektoren das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark haben.
Das Antragsformular ist online und finden Sie hier.
Die BAFA Förderungen sind mit der Förderung der Gemeinde Neubiberg kombinierbar.