Immer wieder werden wir mit der angeblichen 3m Abstandsregel für Luftwärmepumpen konfrontiert. Die bayrische Staatsregierung hat vor einiger Zeit bereits klargestellt, dass es üblicherweise keine Abstandsflächen für Luftwärmepumpen gibt. Nachlesen kann man das in einem Rundschreiben des Bay. Bauministeriums vom 24.7.2023. Allerdings kann von einer Luftwärmepumpe ein Geräuschpegel ausgehen, der Nachbarn stören könnte, je nachdem, wie hoch der Geräuschpegel ist und wie nah die Wärmepumpe an den Nachbarn dran steht. Tipps dazu findest Du auf unserer Website unter https://klimaneutral2035.de/waermepumpe/