Die Gemeinde Neubiberg fördert die Installation eines Heizungs-Wärmepumpensystems für Heizung und zur Brauchwassererwärmung von Wohngebäuden, sofern eine Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind durchaus auch in Ihrem Interesse, damit Sie die Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch sinnvoll betreiben können.
Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der unten genannten Angaben. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die jeweils aktuellen Förderbedingungen: https://www.neubiberg.de/ceasy/resource/?id=2057&download=1
Es werden 15% der Nettokosten gefördert, mit einer maximalen Höhe von
Die Wärmepumpe muss dementsprechend entweder mit
und ein Wärmemengenzähler installiert wird.
Außerdem muss die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe folgende Werte erreichen:
Weiterhin brauche Sie einen Heiz-Check gemäß der Richtlinie Energieberatungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V ODER eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Fachfirma.
Das Antragsformular ist weitestgehend selbsterklärend und finden sich hier: https://www.neubiberg.de/foerderprogramm-klimaschutz
Bitte denken Sie daran, den Antrag vor der Beauftragung zu stellen. Sprechen Sie im Zweifelsfall direkt mit der Gemeindeverwaltung.