Beim Pariser Klimaschutzabkommen geht es gar nicht um ein Zieldatum, an dem wir alle klimaneutral leben müssen, sondern um ein Restbudget an Treibhausgasen, dass wir noch zur Verfügung haben, um deutlich unter 2 Grad globaler Erderwärmung zu bleiben. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil dieses Jahr bestätigt. Wenn wir unsere Emissionen in Deutschland von jetzt an linear reduzieren würden, müssten wir nach dem Urteil 2035 klimaneutral sein. Nur wenn wir zu Beginn unsere Treibhausgas-Emissionen besonders stark reduzieren, können wir auch später klimaneutral werden. Die Klimainitiative Eberbach hat dies wunderbar am Beispiel des eigenen Geldbeutels erklärt: https://www.klimainitiative-eberbach.de/2035.
Wie kommt man also auf 2035?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil auf das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berechnete Restbudget von Treibhausgase für Deutschland von 6,7 Gigatonnen (Gt) ab 2020 verwiesen. Dieses Budget basiert auf der IPCC Ziel die globale Erwärmung mit einer 67% Wahrscheinlichkeit unter 1,75 Grad zu halten.
Allerdings ist seit 2020 schon wieder Zeit vergangen. 2020 haben wir laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland schon wieder 0,739 Gt emittiert und in 2021 0,760 Gt. Damit bleiben ab 2022 dann nur noch 5,175 Gt übrig. Wenn wir unsere Emissionen dann ab 2022 linear reduzieren würden, also jedes Jahr 0,55 Gt, dann müssten wir in 13,2 Jahren, also Anfang 2035 klimaneutral sein.